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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2000 - 2 B 10555/00, 2 B 10642/00   

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https://dejure.org/2000,22166
OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2000 - 2 B 10555/00, 2 B 10642/00 (https://dejure.org/2000,22166)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.04.2000 - 2 B 10555/00, 2 B 10642/00 (https://dejure.org/2000,22166)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. April 2000 - 2 B 10555/00, 2 B 10642/00 (https://dejure.org/2000,22166)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Bayern, 21.11.1985 - 1-VII-84

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2000 - 2 B 10555/00
    Ob eine derartige Handhabung schon für sich genommen rechtfehlerhaft ist (s. BayVerfGH, NVwZ 1986, 290, wonach Härtefallklauseln zur Vermeidung gleichheitswidriger Verteilungsergebnisse stets eng auszulegen sind), mag im vorliegenden Eilverfahren auf sich beruhen.
  • VG Koblenz, 25.06.2009 - 7 L 561/09

    Streit um Aufnahme in Gesamtschule

    Hinsichtlich der bevorzugten Behandlung der beiden Härtefälle beim vorliegenden Auswahlverfahren braucht nicht erörtert zu werden, ob sie nach Wegfall der früheren Härtefallregel in § 7 Abs. 6 IGSVO a.F. (s. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10555/00.OVG -, nach juris) überhaupt zulässig ist.

    Verstößt nämlich eine Schule gegen die Zugangsregeln und verkürzt sie dadurch den Zugangsanspruch eines Bewerbers, so muss sie - zumindest vorläufig - diesen zusätzlich aufnehmen, bis ihre Kapazitätsgrenzen (so OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Dezember 2007, a.a.O.) bzw. die äußerste Grenze ihrer Funktionsfähigkeit (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. April 2000, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 1 B 362/01 -, nach juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Dezember 2008, a.a.O.) erreicht ist.

    Die gebotene enge Umgrenzung der Anwendung von Härtefallausnahmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. April 2000, a.a.O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Dezember 2008, a.a.O.) spricht aber eher dagegen, dass die Berufstätigkeit beider Eltern, der Wunsch nach Gesamtschulbetreuung, der gemeinsame Schulbesuch von Geschwistern und Betreuungsschwierigkeiten zu einer Sonderbehandlung führen sollten.

  • OVG Thüringen, 26.08.2022 - 4 EO 504/22

    Zulassung eines Schülers zur Wunschschule

    Denn würde man zu Unrecht nicht aufgenommenen Schülern des in Rede stehenden gemeinsamen Schulbezirks auch bei Fehlern im Auswahlverfahren keinen Aufnahmeanspruch über die festgesetzte Kapazität hinaus zubilligen, wäre effektiver Rechtsschutz faktisch nicht gewährleistet (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 9 B 18/22 -, juris Rn. 22; SächsOVG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - juris Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10555/00 - juris Rn. 7; abstellend auf einen einzelnen Auswahlfehler: OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 1 Bs 213/13 - juris Rn. 27; a. A. HessVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2013 - 7 B 1889/13 -, juris Rn. 31: Anspruch nur im Ausnahmefall).

    Ein solcher aus Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitender außerkapazitärer Aufnahmeanspruch wird lediglich bei Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Schule begrenzt, sodass erst bei entsprechenden Anhaltspunkten ein Anspruch auf Aufnahme trotz Fehlers im Auswahlverfahren zu verneinen wäre (vgl. Rux/Niehaus, Schulrecht, 5. Auflage 2013, Rn. 77; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 9 B 18/22 - juris Rn. 22; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10555/00 - juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 2 ME 569/08

    Aufnahmeanspruch in eine Gesamtschule; Aufnahmekapazität einer Gesamtschule als

    a) Nach einer in der Rechtsprechung (OVG Bremen, Beschl. v. 25.9.1990 - 1 B 52/90 -, Leitsatz in SPE 133 Nr. 1 und juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.4.2000 - 2 B 10555/00 u. a. -, NVwZ-RR 2000, 680) und der Literatur (Niehues/Rux, a. a. O., Rdnr. 628) vertretenen Ansicht kann eine Schule, die das Zugangsrecht des die Aufnahme begehrenden Schülers verkürzt und die fehlende Möglichkeit einer Vergabe von Plätzen durch das zuständige Organ zu vertreten hat, eine etwaige Kapazitätsauslastung dem Schüler solange nicht entgegenhalten, wie die äußerste Grenze ihrer Funktionsfähigkeit nicht erreicht ist.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2007 - 2 ME 601/07

    Anspruch auf Aufnahme eines Kindes an einer Integrierten Gesamtschule;

    a) Nach einer in der Rechtsprechung (OVG Bremen, Beschl. v. 25.9.1990 - 1 B 52/90 -, Leitsatz in SPE 133 Nr. 1 und juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.4.2000 - 2 B 10555/00 u. a. -, NVwZ-RR 2000, 680) und der Literatur (Niehues/Rux, a. a. O., Rdnr. 628) vertretenen Ansicht kann eine Schule, die das Zugangsrecht des die Aufnahme begehrenden Schülers verkürzt und die fehlende Möglichkeit einer Vergabe von Plätzen durch das zuständige Organ zu vertreten hat, eine etwaige Kapazitätsauslastung dem Schüler solange nicht entgegenhalten, wie die äußerste Grenze ihrer Funktionsfähigkeit nicht erreicht ist.
  • VG Ansbach, 02.06.2021 - AN 18 E 21.00939

    Begriff des "Selbsttests" iSd § 18 Abs. 4 S. 2 Alt. 2 12. BayIfSMV

    Mit Blick auf den dann drohenden Ausschluss von der Teilnahme am Präsenzunterricht und den Präsenzphasen des Wechselunterrichts besteht zudem die Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs des Antragstellers auf Teilhabe an den tatsächlich vorhandenen Bildungseinrichtungen (vgl. dazu OVG RhPf, B.v. 19.4.2000 - 2 B 10555/00 - juris Rn. 4; OVG Berlin, B.v. 22.2.2002 - 8 SN 164.01 - juris Rn. 5; OVG Hamburg, B.v. 27.7.2005 - 1 Bs 205/05 - juris Rn. 14; Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 190).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17

    Zuweisung eines Schülers an eine andere Schule

    Die äußerste Grenze der Aufnahmekapazität ist vielmehr erst dann erreicht, wenn es bei weiteren Aufnahmen zu unerträglichen Zuständen käme und ein geordneter Unterricht aus Personal- oder Raumgründen nicht mehr möglich wäre (Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a. a. O.; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2000 - 2 B 10555/00 u.a.- , NVwZ-RR 2000, 680; Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 777ff.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 ME 569/08 -, NVwZ-RR 2009, 372; Wörz/von Alberti/Falkenbach, Schulgesetz für Baden-Württemberg, Stand April 2017, § 88 Rn. 4.2).
  • VG Hamburg, 02.08.2010 - 15 E 1785/10

    Die Schulweglänge darf bei einer Profilschule nicht das maßgebliche

    Die Schule ist in einem solchen Fall unabhängig von den in § 87 Abs. 1 S. 2 HmbSG festgesetzten Klassenstärken verpflichtet, einen weiteren Platz bereit zu stellen, und zwar bis an die Grenze ihrer Funktionsfähigkeit ( so OVG Koblenz, Beschluss vom 19.4.2000, 2 B 10555/00, NVwZ-RR 2000, 680 f., Juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 25.9.1990, 1 B 52/90, Juris Kurztext; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris Rn. 15; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.12.2007, 2 ME 601/0, Juris Rn. 16 ff.; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht Bd. 1, Schulrecht, 4. Auflage 2006, Rn. 629).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2017 - 3 M 83/17

    Unverzügliche Geltendmachung eines Rücktrittsgrundes

    Die in diesem Zusammenhang von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 ME 601/07 -, juris), des Rheinland-Pfälzischen Oberverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10555/00 -, juris), des Oberverwaltungsgerichtes der Freien Hansestadt Bremen (Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 362/01 -, juris) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris) betreffen allesamt Verfahren wegen der Aufnahme von Schülern an Schulen, nicht jedoch die Frage der unverzüglichen Geltendmachung von Gründen für den Rücktritt von einer Prüfung, so dass eine andere rechtliche Beurteilung nicht veranlasst ist.
  • VG Trier, 23.03.2012 - 5 L 259/12

    Keine Zuweisung an ein achtjähriges ("G8GTS") Gymnasium gegen den Willen der

    Da Schulausbildung altersgemäß erfolgen muss und nicht gleichwertig nachgeholt werden kann, würden dem Antragsteller irreparable Schäden drohen, wenn er den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten müsste (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10555/00.OVG -).
  • VG Schleswig, 22.07.2022 - 9 B 18/22

    Zulassung eines Schülers zum Wunschgymnasium

    Nimmt die Schule entgegen den gesetzlichen Regelungen Schüler·innen auf, so verkürzt sie den Zugangsanspruch anderer Bewerber·innen in rechtswidriger Weise und muss diese bis zur Grenze der Funktionsfähigkeit der Schule zusätzlich aufnehmen (vgl. OVG, B-Stadt, Beschluss vom 17.07.2013 - 1 Bs 213/13 - juris Rn. 27; OVG Bautzen, Beschluss vom 08.12.2008 - 2 B 316/08 - juris Rn. 17; OVG Koblenz, Beschluss vom 19.04.2000 - 2 B 10555/00 - juris Rn. 7; VG Schleswig, Beschluss vom 23.08.2010 - 9 B 67/10 - n. v.; Rux, a. a. O. Rn. 821 m. w. N.; a. A. VGH Kassel, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 - juris Rn. 29-33; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 ME 569/08 - juris Rn. 3-15).
  • VG Hamburg, 04.08.2011 - 15 E 1532/11

    Virtuelles Losverfahren; Schulplatz; Versuchsschule; Auslosung; Versuchsprogramm;

  • VG Hamburg, 03.08.2012 - 15 E 1778/12

    Vorläufige Aufnahme in weiterführende Schule; Schulwunsch; Kapazität; keine

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